Wichtige Infos für Kunden aus der Schweiz
Bitte lesen Sie vor Ihrer Bestellung die folgenden Bedingungen gründlich durch. Mit Abgabe Ihrer Bestellung gelten diese als gelesen und verstanden.
Die Schweiz hat ihr eigenes, von der EU unabhängiges
Lebensmittelrecht. Das ist sehr kompliziert, umfangreich und
ausdifferenziert, aber in weiten Teilen der LMIV der EU sehr
ähnlich.
Im Bereich Vitamine und Mineralstoffe gibt es eine neue
Verordnung:
Relevant sind vor allem die Tabellen unter Anhang 1.
Beim bestellen von Produkten sollten Schweizer Kunden beachten,
dass die Produkte nicht die dort genannten Mengen überschreiten.
Diese beziehen sich immer auf die empfohlene Tagesdosis, die auf
unseren Produkten auf der Rückseite bzw. im Angebotstext unter
"Verzehrsempfehlung" zu finden ist.
Ob diese Menge in 1, 2 oder 3 Kapseln enthalten ist, ist dabei
unerheblich. Wichtig ist, ob die empfohlene Tagesportion eine
kritische Menge übersteigt.
Einige Hersteller, vor allem unsere Schweizer, machen es ganz
schlau und schreiben "Verzehrsempfehlung für die EU" und darunter
"Verzehrsempfehlung für die Schweiz", damit sind sie auch vor den
Behörden auf der sicheren Seite.
Manche Neuregelungen sind krasser, manche weniger. Das
Hauptproblem dürfte bei den Stoffen das Zink sein.
Die Schweiz erlaubt nur 5,3 mg je Tagesportion, in der EU gibt es
kaum Produkte mit einer so (mässig sinnvoll) niedrigen Dosierung.
Auch hier ist wieder die Tabelle unter Anhang 1 der für Kunden
wichtigste Teil.
Die meisten dieser Pflanzen führen wir nicht einmal, aber eine
haben wir doch und die ist in der EU sehr beliebt: Bitte beachten
Sie, dass Griffonia bzw. 5-HTP in der Schweiz
nicht zulässig ist. Auch Melatonin ist dort nicht zulässig.
In jedem Fall gilt, dass wir Produkte welche Extrakten aus diesen
Pflanzen enthalten bzw. mit nach Schweizer Meinung überhöhten
Mengen an Inhaltsstoffen, nicht in die Schweiz versenden!
Wie unsere Kunden das regeln, bleibt ihre Sache. Es gibt ja auch
an der deutschen Grenze zahlreiche Paketstationen für die Schweiz.
Wir wissen allerdings nicht, was passiert, wenn ein Schweizer
Bürger diese Produkte im Einreisegepäck hat.
Selbstverständlich können Sie Produkte im Rahmen des 14-tägigen
Widerrufsrechts zurücksenden, falls Sie diese nicht behalten
können. Für eventuelle Strafgebühren oder Verfahren durch den
Schweizer Zoll haften wir natürlich nicht.