Wichtige Infos für Spanische Kunden
Die EU demontiert sich weiter selbst...
Die EU demontiert sich weiter selbst...
Diplomökotrophologe mit FOM Diplom Orthomolekulartherapie.
Liebe Kunden aus Spanien!
Der EU-Bürokratiewahnsinn geht weiter. Falls Sie noch etwas bestellen möchten, dann bitte bis 31.12.2024 und am Besten auf Vorrat.
Danach stellen wir die Lieferung nach Spanien ein. So wie wir es auch schon mit Rumänien, Frankreich, Lettland und etlichen anderen machen mussten. Es lohnt sich einfach nicht, für jedes Land einen "Verpackungsbevollmächtigten" zu ernennen, der ungefähr 2-3 mal soviel kostet wie der Reingewinn, den wir pro Jahr durch unsere Verkäufe in das Land machen.
Im Anhang die aktuelle Nachricht zum Thema, die wir heute als Email von unserem Verpackungsdienstleister in Deutschland bekamen.
Vielen Dank für 15 Jahre treue Kundschaft und trotzdem ein gesundes Jahr 2025!
"Spanien Verpackungen in Verkehr?
Sehr geehrter Herr Müller,
heute möchten wir Sie über zwei bedeutende rechtliche Änderungen in
Spanien informieren, die für Ihr Unternehmen relevant sein könnten:
1. Neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen
ab dem 01.01.2025
2. Pflicht zur Registrierung beim spanischen
Ministerium MITECO bis zum 31.12.2024
Kennzeichnungspflichten in Spanien
Ab dem 1. Januar 2025 sind in Spanien Sortieranweisungen auf
Verpackungen Pflicht. Diese Regelung kann auch Ihr Unternehmen
betreffen.
Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um Ihnen
bei der Vorbereitung zu helfen.
Mit dem aktuellen Verpackungsgesetz (Real Decreto
1055/2022), das am 28. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, werden
ab dem 1. Januar 2025 Sortieranweisungen auf Verpackungen in Spanien
verpflichtend.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die verpackte
Produkte an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen und
deren Verpackungen als Abfall in privaten Haushalten anfallen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können das Sortieretikett bis zum 31.
Dezember 2024 auf freiwilliger Basis anbringen. Ab dem 1. Januar
2025 ist dies jedoch für alle Verpackungen, die bei privaten
Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in Haushalten als Abfall
anfallen, verpflichtend.
Verpflichtende MITECO-Registrierung für B2B-Unternehmen in Spanien
Bis zum 31. Dezember 2024 muss sich jedes Unternehmen, das Produkte
und Waren im B2B-Umfeld auf dem spanischen Markt anbietet, beim
spanischen Ministerium MITECO registrieren. Diese Registrierung muss
unabhängig davon erfolgen, ob das jeweilige Unternehmen einen Sitz
in Spanien hat.
Die Registrierung beim spanischen Ministerium
MITECO wird für einige Unternehmen im B2B-Umfeld ab dem 31. Dezember
2024 verpflichtend sein.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die im B2B-Umfeld tätig sind und
ihre Verpackungen auf dem spanischen Markt in Verkehr bringen.
Was ist zu beachten?
Unternehmen, die keinen Sitz in Spanien haben,
müssen einen Bevollmächtigten benennen, der sicherstellt, dass ihre
Verpackungen ordnungsgemäß an einem Rücknahmesystem beteiligt
werden."
Ende des Zitats
Diese Regelung mit dem Bevollmächtigten gab es für B2C, also Pakete von uns an Privatkunden, schon seit 2023. Deshalb mussten seitdem alle Kunden umständlich irgendeine Gewerbeadresse nennen, wo wir die Bestellung an eine Firma bzw. den Arbeitgeber senden konnten. Dieses Schlupfloch hat sich nun erledigt. Wirklich schade, liebe EU!